07.09.2010
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Site-Plus (Edition Barrierefrei)

Die Ausgangslage

Gesetz ist Gesetz*

Seit dem 17. Juli 2002 gilt die „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“, kurz: Barrierefreie Informationstechnik- Verordnung (BITV). Mit dieser Rechtsverordnung ist es zumindest für Bundesbehörden nicht mehr nur Kür, sondern Pflicht, ihre Internetauftritte bis Ende 2005 barrierefrei zu gestalten. Auftritte, die sich speziell an behinderte Menschen richten, mussten bis Ende 2003 entsprechend angepasst werden.

Die BITV greift die international etablierten Richtlinien der WAI auf. WAI bedeutet "Web Accessibility Initiative" und ist ein Ableger des "World Wide Web Consortiums (W3C)", das sich um die Pflege und Weiterentwicklung der Internet- Technologien bemüht. Mit den "Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)" hat die WAI 1999 erstmals ein Regelwerk geschaffen, das verbindliche Vorschläge für die Gestaltung barrierefreier Internetseiten macht. Die BITV basiert in weiten Teilen auf diesem Regelwerk und schafft damit eine offizielle deutsche Referenz für Barrierefreiheit im Internet.

Ihre Lösung

WebSites mit Site-Plus
(Edition Barrierefrei)

Laut WCAG gibt es nun Checklisten mit drei Prioritäten, die eine WebSite erfüllen muss, um als barrierefrei zu gelten. Diese 3 Prioritäten können als 'muss...', 'soll...' und 'kann diese Punkte erfüllen' frei übersetzt werden. Zudem muss die WebSite syntaktisch den Standarts (CSS, XHTML) des W3C genügen.

Und - auch wichtig - es genügt nicht, nur eine 2. Version der WebSite als Textvariante zur Verfügung zu stellen.

Einige Aufgaben liegen auch in der Verantwortung des Redakteurs einer WebSite. Er muss sich um klare Ausdrucksweise und Gestaltung der Informationen stets bemühen.

Mit der Entwicklung der Edition Barrierefrei unseres Content-Management-Systems Site-Plus können Sie alle technisch orientierten Checkpunkte - und das sind die meisten - der WCAG erfüllen, sowie einen syntaktisch korrekten Aufbau Ihrer Seite garantieren.

WebSites mit Site-Plus
(Edition Barrierefrei)

  • erzeugt valide Webseiten nach den Standarts XHTML1.0 und CSS2.
  • erfüllt alle Punkte der 1. Priorität (muss) allein
  • erfüllt in Zusammenarbeit mit dem Redakteur alle Punkte der 2. Priorität (soll)
  • erfüllt auch viele Punkte der 3. Priorität (kann)


Beispiel für den Kontrastwechsel

Zusätzlich bietet Site-Plus (Edition Barrierefrei) weitere sinnvolle Features:

  • Zoomen über Tastenkürzel [+] und [-], auch über die im Internet Explorer vorgesehenen Textgrössen hinaus
  • Kontrastwechsel über Tastenkürzel [m] auf schwarzweiss oder weissschwarz
  • Grössen und Kontrasteinstellungen bleiben durch ein Bookmark erhalten
  • zusätzliche Blindenmenüs und Schnellsprungmarken zur besseren Navigation auf der Seite
  • Ankündigung von neuen Fenstern, etc.

*) Quelle: Brochüre des Landes NRW - "Im Blickpunkt: Barrierefreies Internet"

Testen Sie Ihr Web
Auf der WebSite barrierefinder.de können Sie Ihre WebSite auf Barrieren testen und bekommen auch in einfachen Worten vermittelt, wo die Probleme liegen können.
Gesetzestexte:
  Barrierefreie Informationstechnik- Verordnung (BITV)
  Landesgleichstellungsgesetz
Checklisten:
  WAI Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0
  WAI Checkpunkte zu den Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0
  Aufgabenverteilung zwischen Site-Plus und Redakteur
weitere Informationen:
  Brochüre des Landes NRW - "Im Blickpunkt: Barrierefreies Internet"
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